Strand-und-Platzordnung

Strand- & Platzordnung

Liebe Camper und Benutzer der Freizeitanlage

Das Team vom Camping Kollersee heißt Sie herzlich willkommen und wünscht Ihnen einen rundum angenehmen Aufenthalt. Damit alle Gäste sich wohlfühlen bitten wir die folgenden Platzregeln einzuhalten:

Geltungsbereich: Die Platzordnung gilt für alle Campinggäste (Dauer- und Tagesgäste) und deren Besucher. Zugang zum Platz haben generell nur Personen mit entsprechender Zugangsberechtigung, d.h. nach ordnungsgemäßer, schriftlicher Anmeldung oder entsprechendem Parzellenvertrag. Erlaubt sind Zugänge zum Platz im Eingangsbereich neben der Einfahrtsschranke, beim Bistro, in der Platzmitte sowie am Biotop. Ein Übersteigen der Zäune ist streng verboten und hat mindestens einen Platzverweis zur Folge. Mit dem Betreten des Platzes erkennt jeder Gast bzw. der Besucher diese Platzordnung sowie die AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) vorbehaltlos an. Platzordnung und AGB hängen in den Geschäftsräumen aus.

 Durchgangscamper sind kurzzeitige Nutzer einer Parzelle, mit oder ohne Wohnwagen bzw. mit einem Wohnmobil unter 4,5 Tonnen. Für alle Campinggäste ist max. 1 Fahrzeug je Parzelle gestattet. Als Tagesbesucher gilt, wer einen Dauer- oder Durchgangscamper besucht und den Platz betritt, ohne übernachten zu wollen – es fallen ggf. Gebühren an. Als Übernachtungsgast gilt, wer einen Dauer- oder Durchgangscamper besucht und bei diesem übernachtet, ohne eine eigene Parzelle angemietet zu haben. Gemäß der Gebührenordnung ist eine Personengebühr zu entrichten. Besucher und Übernachtungsgäste, welche keine Durchgangscamper sind, dürfen den Platz nicht mit ihrem Fahrzeug befahren. Die Zugangsberechtigung kann vom Platzpersonal jederzeit nachgeprüft werden. 

 

  • Der Verkauf von Waren, das Hausieren sowie das Abhalten von Werbeveranstaltungen oder dergleichen ist auf dem gesamten Gelände verboten. Während der Öffnungszeiten der Rezeption steht ein kleiner Shop für Einkäufe bereit.
  • Das Befahren der Freizeitanlage ist nur auf den ausgewiesenen Wegen erlaubt; Einbahnstraßen sind zu befolgen. Das Befahren erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr und ist nur für Dauer- oder Durchgangs-camper (nicht für deren Gäste) erlaubt und darf nur in Schritt-Geschwindigkeit (maximal 10 km/h) erfolgen. Dies gilt für alle Fahrzeuge jedweder Art, u.a. auch für das Befahren mit (Elektro-) Fahrrädern und anderen, elektrisch oder nicht elektrisch oder mit Motor betriebenen Fahrzeugen. Das Überfliegen des Geländes mit Modellflugzeugen, Drohnen etc. ist generell verboten. Kraftfahrzeuge (PKW) sind nur auf den dafür vorgesehenen Kraftfahrzeugabstellflächen (gebührenpflichtiger Parkplatz) abzustellen. Dies gilt auch für nicht elektrisch oder per Motor betriebene Fahrzeuge (z.B. Anhänger). Ausnahmen gelten für Dauercamper und sind in den Mietverträgen geregelt. Nicht ordnungsgemäß abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
  • Ruhezeiten. Von 13:00 bis 15:00 Uhr und von 23:00 Uhr bis 7:00 Uhr sind Ruhezeiten auf der Freizeitanlage. In dieser Zeit sind Lärmbelästigungen jeglicher  Art   Das Fahren mit Kraftfahrzeugen  und  anderen lärmverursachenden Fahrzeugen auf dem Platz ist in der jeweiligen `absoluten‘ Mittagsruhe von 13 – 14 Uhr untersagt, es sei denn es liegt eine Genehmigung der Platzleitung vor. Während aller anderen Ruhezeiten soll das Befahren möglichst unterbleiben. Die Einfahrtsschranke ist in der Zeit zwischen 22:30 Uhr und 07:30 Uhr geschlossen; eine Einfahrt ist dann nicht möglich. Die Ausfahrtsschranke ist zu keiner Zeit verschlossen. Die Einfahrt mit Zweirädern ist nur während der Rezeptionsöffnungszeiten möglich, da die Schranke für Zweiräder manuell bedient wird.
  • Hunde und andere Haustiere gleich welcher Art, Größe und Rasse sind an der Leine zu führen. Das Freilaufen lassen von Tieren jeglicher Art, desgleichen der Aufenthalt derselben am Badestrand oder in den sanitären Anlagen ist untersagt, es sei denn es liegt eine schriftliche Genehmigung der Platzleitung vor. Für Hunde sind die jeweiligen Inselvorschriften zu beachten. Tierhalter und Personen, die Tiere in ihrer tatsächlichen Obhut haben, sind verpflichtet, eine Belästigung der Allgemeinheit (Bellen o.ä.) sowie Platzverschmutzungen, egal ob klein oder groß, zu verhindern. Für Schutz- und Wachhunde des Platzbetreibers gelten Ausnahmen. Der Kot, der sich in ihrer Begleitung befindlichen Tiere ist aufzunehmen und entsprechend ordnungsgemäß zu entsorgen. Vielen Dank!
  • Der Aufenthalt, das Baden sowie sonstige Freizeitbeschäftigungen auf dem Platz, dem Parkplatz, am Strand und im Wasser geschehen ausdrücklich immer auf eigene Gefahr. Der Strand ist zu keinem Zeitpunkt bewacht, es gibt keine Strand- oder Badeaufsicht.
  • Der Strand ist in seiner kompletten Länge, analog dem Campingplatzareal, im Besitz des Platzes und ausschließlich zur Erholung da. Es handelt sich bei diesem Strandabschnitt um einen Familienstrand, an dem angemessene Badekleidung zu tragen ist. Wind- und Kitesurfen ist hier nur an Tagen erlaubt, an denen kein Badebetrieb herrscht. Das ins Wasser lassen von Objekten, die eine Fläche von 4 qm übersteigen, sowie deren ‚Parken‘ am Strand ist nicht erlaubt. Dies gilt insbesondere für Katamarane, Segelboote und große Aufblasobjekte. Der Platzbetreiber kann am Strand weitere Gebote & Verbote erteilen.

Ganz generell gilt das Gebot eines rücksichtsvollen Verhaltens. Jegliche Gewerbeausübung, auch die gewerbliche Vermietung von Wassersportgeräten, ist verboten, es sei denn, es liegt eine schriftliche Erlaubnis des Platzbetreibers vor. Dies betrifft nicht die dem Campingplatz angegliederten SUP- und Kanu-Vermietstationen.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Haftung bzw. Verkehrssicherung übernommen wird. Insbesondere besteht für den Platzbetreiber keine Verkehrssicherungspflicht. Die Benutzung des Strandes ist generell nur von 8:00 Uhr bis 21:00 Uhr gestattet. Störenden Personen kann die Strandnutzung jederzeit untersagt werden.

 

Zugang zum Strand gibt es entweder über die öffentliche, asphaltierte Zugangsstraße (rechts vom Eingang) oder für Campingplatzgäste (und nur für diese!) am ‚Biotop‘ (Ostausgang) oder in der Platzmitte bzw. am Bistro – vgl. Plan. Um die dort wohnenden Camper nicht zu stören, bitten wir um Ruhe beim Verlassen oder Betreten des Campingplatzes. Die Nutzung der Zugänge vom Campingplatz zum Strand ist nur Campingplatzgästen erlaubt.  Spätestens mit Eintritt der Dunkelheit sind diese Zugänge gesperrt, der Campingplatz kann dann nur noch über den Eingang an der Rezeption betreten werden.

Auf dem Strandareal ist die Errichtung von Zelten, mobilen Unterkünften, Absperrungen, Zäunen und sonstigen Anlagen, desgleichen das Ziehen von Gräben sowie der Aushub von Löchern untersagt. Das Verbringen von chemischen oder sonstigen, nicht zum Verzehr durch Menschen bestimmten Flüssigkeiten oder Stoffen sowie das Hantieren mit Strom, Leitungen, Seilen und Schnüren, desgleichen das Mitbringen und der Betrieb von Stromaggregaten und sonstigen Maschinen ist verboten. Jegliche Art von offenen Feuern ist verboten. Das Abspielen von Musik ist nur dann erlaubt, wenn sich keine anderen Strandbesucher gestört fühlen.

Auf dem Strand und im Wasser des Uferbereiches ist das Betreiben von Flugmodellen oder Wasserfahrzeugen verboten. Das gilt auch für Drohnen. Generell gilt auf dem gesamten Kollersee aufgrund des Naturschutzes ein Verbot für motorbetriebene Objekte jeglicher Art. Für Hunde ist unser Strandabschnitt, analog dem Campingplatzareal, verboten. Entsprechend ist auch das Reiten, das Durchführen oder das Baden von Pferden o.ä. ist nicht erlaubt.

  • Die Benutzung von Sanitäranlagen auf dem Platz ist nicht öffentlich und nur Personen gestattet, die ordnungsgemäß angemeldet sind. Das unbefugte Betreten der Sanitäranlagen ist Hausfriedensbruch. Toiletten sind rund um die Uhr zugängig; Waschräume jedoch nur bis max. 23 Uhr. Das Spülen von Geschirr ist in den Sanitärräumen untersagt. Der Gebrauch der Sanitäranlagen erfolgt immer auf eigene Gefahr. Naturgemäß kann in Sanitäranlagen eine erhöhte Rutschgefahr bestehen. Kinder unter 6 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener in die Sanitärgebäude. Wir bitten um pflegliche Behandlung und größtmögliche Sauberkeit!

Das Benutzen der öffentlichen Toiletten (neben Bistro) ist nur gestattet, wenn die entsprechende Gebühr entrichtet wurde, sofern eine solche verlangt wird.

  • Schutzbauten: Zur Sicherung der lokalen Population div. Tiere sind Schutzbauten errichtet, u.a. Eidechsenhügel & Totholzhaufen. Diese Artenschutzbauten dürfen nicht betreten oder verändert werden. Im Umkreis von mind. 50 cm dürfen keine schattenspendenden Anpflanzungen oder Einrichtungen gesetzt bzw. errichtet werden.
  • Brandvorschriften: Das Entfachen von offenem Feuer ist auf der gesamten Freizeitanlage einschließlich des Strandes streng verboten. Wir weisen darauf hin, dass offene Feuer jeglicher Art nicht gestattet sind. Erlaubt ist das, von einer erwachsenen und hierzu geeigneten Person, beaufsichtigte Benutzen von Holzkohlengrills oder Grillschalen (Verwendung jeweils nur mit Holzkohle oder Holzbriketts), die einen Mindestabstand zum Boden von 10 cm aufweisen und außerdem einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Vorzelten, Wohnwägen, Mobilheimen sowie Häusern und Fahrzeugen etc. haben. Direkt auf dem Boden liegende Grillschalen sind verboten. Bei extremer Trockenheit (Brandgefahr) kann es zu weiteren Einschränkungen kommen.
  • Müllentsorgung: Auf der gesamten Freizeitanlage inkl. Strand ist das Ablagern beziehungsweise das Liegenlassen von Gegenständen gleich welcher Art (Unrat, Öl, Flaschen, Speisereste, Zeitungen, Windeln etc. etc.) streng untersagt. Desgleichen die Entleerung von Flaschen, Dosen und sonstigen Behältnissen.  Für die Abfall-, Chemietoiletten – und Abwasserentsorgung stehen entsprechende Einrichtungen zur Verfügung, die ausschließlich von Campingplatzgästen genutzt werden dürfen. Der oder die Müllcontainer sind nur für üblichen Hausabfall/Glasabfall nutzbar. Grünschnitt wird separat hinter dem Trafohaus entsorgt. Alle anderen Abfälle sowie sperrige Gegenstände sind ‚Sondermüll‚ oder ‚Sperrmüll‚ und dürfen nicht in die Abfallcontainer, sondern sind privat zu entsorgen. Zuwiderhandlungen verursachen höhere Kosten bei der Müllabfuhr und werden an den Verursacher weiter berechnet oder führen zu einer Kündigung.
  • Die Freizeitanlage und der Strand dienen der Erholung. Es ist auch außerhalb der offiziellen Ruhezeiten nicht erlaubt, Feierlichkeiten, Feste, Zusammenkünfte, Partys und sonstige Firmen- oder private Veranstaltungen, die geeignet sind, die Allgemeinheit und insbesondere die Nachbarschaft zu belästigen, abzuhalten. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der Platzleitung. Lärm ist generell zu vermeiden. Tonträger dürfen auf dem Campingplatz nur in einer Lautstärke abgespielt werden, von der die Nachbarn nicht belästigt werden; dies ist ggf. weniger als die sog. Zimmerlautstärke. In den Ruhezeiten (13:00 – 15:00 Uhr sowie 22:00 – 07:30 Uhr) ist das Abspielen von Tonträgern im Freien generell verboten.
  • Das Reinigen, Warten und Reparieren von Fahrzeugen jedweder Art auf dem Platz ist verboten.
  • Auf der Campinganlage ist das Einzäunen von Parzellen, die Errichtung von Zäunen oder Absperrungen sowie das Ziehen von Gräben etc. untersagt. Ausnahmen sind in den Dauermietverträgen geregelt. Zeltpflöcke, Schnüre etc. sind so zu handhaben, dass niemand gefährdet wird.
  • Hausrecht: Das Platzpersonal ist jederzeit zu Kontrollzwecken berechtigt, die Zugangsberechtigung (Schlüssel, Magnetkarten, Quittungen, Eintrittskarten o.ä.) sowie sonstige Berechtigungspapiere zu überprüfen. Den Weisungen des Platzpersonals ist Folge zu leisten.
  • Aufenthaltsrecht: Die Freizeitanlage dient nur den berechtigten Personen zur Erholung. Strandgäste gelten nur dann als berechtigt, sofern sie sich ordnungsgemäß verhalten. Aufforderungen des Platzpersonals ist Folge zu leisten. Für den Strandbereich kann bei Verstößen ein Platzverbot ausgesprochen werden, das bei Missachtung als Hausfriedensbruch zur Anzeige kommt. Es gilt der Tatbestand des schweren und vorsätzlichen, Hausfriedensbruchs sofern die betreffende(n) Person(en) nach Aushändigung dieser Platzordnung das Gelände nicht sofort räumen.

Das Betreten der Campinganlage ist unbefugten Personen nicht gestattet – Zuwiderhandlungen werden als Hausfriedensbruch zur Anzeige gebracht.  Als unbefugte Personen gelten auch Gäste von Dauercampern o.ä., die nicht ordnungsgemäß angemeldet wurden. Die Weitergabe von Zugangsberechtigungen (z.B. Transponder für das Sanitärgebäude o.ä.) gilt ggf. als Grund für eine sofortige Beendigung des Mietverhältnisses.

  • Sicherheit: Der Aufenthalt in der Natur kann Risiken beinhalten (z.B. Sturm, Hagel, herabfallende Äste etc.), für die weder Haftung noch Schadenersatz geleistet wird. Jeder Platznutzer ist angehalten die Umgebung zu respektieren; bei Missbrauch haftet der Verursacher in vollem Umfang. Am See gibt es zeitweise heftigere Windverhältnisse als es die meisten Bewohner/Gäste gewohnt sind. Vorzelte, Gartenmöbel, auch Pflanztöpfe o.ä. sind deshalb mit sog. Sturmbändern zusätzlich zu sichern.

Der Platz wird aus Sicherheitsgründen an diversen Stellen per Video überwacht. Die entsprechenden Aufzeichnungen werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen max. 48 Stunden aufbewahrt. Sofern ein Internet-Zugang über platzeigene Technik genutzt wird, kann diese gemäß den gesetzlichen Bestimmungen aufgezeichnet und aufbewahrt werden.

  • Haftung: Für begründete Schadensersatzleistungen gegenüber Nutzern, und zwar unerheblich, ob es sich hierbei um Dauer- oder nur vorübergehende Nutzer handelt, haftet der Betreiber nur in Höhe der Betriebshaftpflichtversicherung.
  • Diese Platzordnung gilt ab sofort; sie kann jederzeit aktualisiert und geändert werden.

Brühl, 20.02.2022

SKR GmbH, vertreten durch die Geschäftsleitung

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